Im Zuge einer Nachbesetzung sucht der Verein der Skihandelsschule Schladming eine/n
Schulleiter/-in &
Geschäftsführer/-in
für die privat geführte Ski-Akademie Schladming. (Sport-Handelsakademie und Wintersportleistungszentrum/Ski-Handelsakademie)
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Bewerber/-innen in Betracht, welche die einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 des Beamten- Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der derzeit geltenden Fassung, erfüllen, eine mindestens sechsjährige erfolgreiche Lehrpraxis an Schulen nachweisen können und ihren ordentlichen Wohnsitz in der Region Schladming haben bzw. diesen dorthin verlegen.
Aufgabenfelder & Verantwortungsbereiche
- Wahrnehmung der der Schulleitung nach dem Schulunterrichtsgesetz zukommenden Aufgaben (§ 56 SchUG)
- Wahrnehmung der der Schulleitung nach dem Dienstrecht zukommenden Aufgaben
- Schulmanagement, Professionalisierung und Personalentwicklung
- Pädagogische Schulentwicklung und Unterrichtsentwicklung
- Leitung und Gestaltung des schulischen Lebens, der Schulpartnerschaft und der Außenbeziehungen
- Antragstellung & Kommunikation mit den Fördergebern
- Haushaltsplanung, Mittelverwaltung und –abrechnung des pädagogischen Bereichs
- Qualitätssicherung
Für die Ausübung dieser Funktion sind nachstehende Kenntnisse und Qualifikationen zweckmäßig:
- Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz
- Hohe Affinität und Begeisterung für Winterleistungssport sowie Vernetzungsdenken zu Trainingsabläufen
- Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement, IKT-Grundkompetenzen
- Erfahrungen in der Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport)
- Umfassende wirtschaftliche und planerische Kenntnis
- Erfahrung in der Verwaltung öffentlicher Fördermittel
- Erfahrung im Förderwesen auf europäischer Ebene im Bereich Sport von Vorteil
- Kenntnisse der Aufbau- und Ablaufstrukturen der öffentlichen Verwaltung
Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, nach Maßgabe des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes in der geltenden Fassung, vorrangig zu bestellen.
Die Entlohnung erfolgt nach dem Entlohnungsschema des Bundes für den Pädagogischen Dienst.
Für die Geschäftsführung Bildung ist eine zusätzliche Entlohnung vorgesehen.